2004. BKA-Chef Jörg Ziercke erklärt Zweiflern den Sinn der Vorratsdatenspeicherung:
“Jörg Ziercke [rechtfertigte die Vorratsdatenspeicherung] als unersetzlichen Baustein in der Terrorismusbekämpfung: ‘Ein Anschlag wie Madrid rechtfertigt die Verkehrsdatenspeicherung’, erklärte der oberste Bundespolizist. Ihm sei es schleierhaft, dass die geplante Maßnahme ‘überhaupt zu Diskussionen in Deutschland führen kann’. Man sei schließlich Teil des ‘weltweiten Gefahrenraums des Terrorismus’, in dem bereits vier große Anschläge auch mit Hilfe der Telefonüberwachung verhindert worden seien. Der BKA-Chef nannte neben der allgemeinen Bekämpfung von Kinderpornographie eine Reihe konkreter Fälle, in denen auf Vorrat gespeicherte Telekommunikationsdaten den Strafverfolgern sehr bei ihrer Aufklärungsarbeit entgegengekommen wären. So hätte beispielsweise das abgewendete Attentat auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt in seinen geplanten Ausmaßen noch besser erfasst werden können. Auch im Fall des Amoklaufs an einer Schule in Erfurt, bei einer Gewaltandrohung gegen ein Unternehmen sowie bei Erpressungsfällen im Internet hätte der Zugriff auf die vorhandenen Daten nicht gereicht.”
2007, drei Jahre später. Die Vorratsdatenspeicherung ist beschlossen. Clemens Rasch, Anwalt der Musikindustrie, plaudert aus dem Nähkästchen:
“Rasch machte die Angaben zu den sichergestellten Festplatten am gestrigen Dienstag auf einer Informationsveranstaltung in München. Dort beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser ‘Datenschwund’ laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.“
So gesehen hat er also Recht, der Herr Wiefelspütz. Schön auch zu sehen, wie Herr Ziercke seine Argumentationslinie immer wieder aufs neue anwenden kann – die gleichen alten Argumente für die Vorratsdatenspeicherung werden heute für die Online-Durchsuchung herangezogen.
Freuen wir uns also auf die schöne neue Welt, in der ganz viele kriminelle Peer-to-Peer-Terroristen dingfest gemacht werden können und in der wir psychisch kranken Heranwachsenden nicht durch teure psychologische Betreuung an Schulen, sondern mit der viel billigeren Vorratsdatenspeicherung helfen können.
Neben dem schaurigen Hinweis, in welche Richtungen die VDS noch gehen wird, finde ich die Praxis der Einbindung eines privaten Unternehmens, sprich die Übergabe der Festplatten/Rechner (Heise ist sich da ja nicht so einig) durch Polizeibehörden erschreckend – angesichts der Interessenvermungen des Unternehmens, der Tatsache, dass sich auf betroffenen Festplatten nicht nur Daten aus P2P-Netzen befinden, dass sich legale/illegale Inhalte unter diesen Daten vermischen und des immer wieder öffentlich werdenden Abhandenkommens beschlagnahmter Medien und “ausgewerteter” Daten durch Polizeibehörden selbst und Unternehmen, an die Analyse und Weiterverwertung outgesourct werden. Gibt bestimmt noch andere Kritikpunkte. Ich würde sagen, dass es für diese Praxis dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gibt, aber was wir von dem zu halten haben, konnten wir ja dieser Tage live erleben.
vielleicht überlebt sich der Kampf um die P2P-Netze aber auch selbst, bevor die Online-Durchsuchung da ist: Edgar Bronfman, CEO von Warner Music:
Wäre ja glatt denkbar, dass sich die Musikundistrie jetzt doch mal pro consumer bewegt statt contra filesharer.
Quelle: http://www.pcpro.co.uk/macuser/news/138990/music-boss-we-were-wrong-to-go-to-war-with-consumers.html