Der Anwalt der FDP hat am Dienstag meinen Anwalt kontaktiert und fragte, ob ich hier aus seiner Replik zitieren kann:
“Wie Sie wissen, unterliegt die politische Werbung einer Partei – auch im Internet – dem Schutzbereich von Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG. Besonders in Wahlkampfzeiten umfasst die Betätigungsfreiheit von politischen Parteien das Recht, seine politische Meinung zu verbreiten, wie in dem Wahlwerbespot der FDP Hamburg geschehen.
Unsere Mandantinnen bedauern jedoch, dass Ihr Mandant den Wahlwerbespot zur Bürgerschaftswahl in Hamburg an seine private E-Mail-Adresse übersandt bekommen hat, ohne dass er zuvor in den Empfang solcher E-Mails eingewilligt hat. Es ist nicht Bestandteil des Wahlprogramms der FDP, unter Verschleierung der Identität des Absenders Dritten unaufgefordert Wahlwerbung per E-Mail zuzusenden. Der Versand des Wahlwerbespots mit Sky DuMont war in dieser Form nicht abgesprochen. Besprochen war, dass nur Empfänger von E-Mails, die ihre Zustimmung erteilt haben oder deren Einverständnis vermutet werden konnte, angeschrieben werden sollten.
Bei Ihrem Mandant ging man einem solchen vermuteten Einverständnis aus, da er an verschiedenen politischen Internetprojekten wie der politik-digital-Webseite, an der Webseite www.euco99.org oder der Webseite wahlkampf98.de mitgewirkt hat.”
Gegenüber heise.de erklärte er außerdem:
“Ein Mitarbeiter der Werbeagentur sei über das Ziel hinausgeschossen. Insgesamt bezeichnet [der Anwalt] die Kritik von Zulla aber als überzogen. ‘Der Spot ist legal, der Hersteller des Spots ist klar erkennbar. Mit dem Spot nimmt die FDP ihre grundgesetzlich geschützten Rechte wahr und informiert die Bürger Hamburgs.’ Bei Bloggern wie Zulla habe man vom Einverständnis zum Mailversand ausgehen können. Dass die Partei die Unterlassungserklärung unterschrieben habe, erklärt der Anwalt unter anderem mit ‘Gründen der Prozessökonomie’. Der Spot sei an maximal 15 bis 20 Adressaten versendet worden.”
Der Werbespot ist legal, darf verbreitet werden und ist erkennbar von der FDP. Das ist korrekt, war aber nicht das Problem.
Für politik-digital.de habe ich vor 9 Jahren ein wenig Technik und vor 3 Jahren ein Witzskript beigesteuert, das aktuelle Team der Website kenne ich nicht. Frühere Mitarbeit an politischen Websites bedeutet kein Einverständnis zur unfreiwilligen Teilnahme an einer Viralkampagne. Die Werbeagentur hatte diesen nachträglich vom Anwalt betonten Hintergrund auch gar nicht geprüft, sondern plump nach Bloggern zur Hamburg-Wahl gesucht und diese unter falschem Namen angeschrieben oder in deren Blogs Kommentare hinterlassen.
“Prozessökonomie” – ein tolles Wort.
alles was man eigentlich bräuchte um das ganze als Lüge zu enttarnen, wären so 30-40 Personen, die bezeugen dass sie die selbe Mail bekommen haben…
[...] Peinliche Werbung und Medienkritik Man kann an der Berichterstattung der etablierten Medien über die Blogosphäre einiges aussetzen. Zum Beispiel, dass man dort nicht einmal weiß, ob man Web-Logger nun Weblogger oder Webblogger (fälschlich abgeleitet vom “Trivialnamen” Blog) schreiben soll. Außerdem führt es das interessante Phänomen vor Augen, dass der Spruch stimmt: “any publicity is good publicity”. Mit diesem Beitrag, sowie mit Berichten bspw. der Zeit, steigen die Zugriffszahlen auf den Werbespot. Weil es sich um eine kritische Diskussion innerhalb des Mediums handelt, kann man die Situation eigentlich nur verschlimmern, indem man darüber redet: Die FDP bekommt so auf jeden Fall Öffentlichkeit. Irrelevant, was sie jetzt macht. [...]