Die GEZ hat meinen Namenswechsel noch nicht mitgekriegt und schickt seit meinem Umzug Herrn Hanno Müller blaue Briefe, obwohl ich unter dem Namen viele Jahre treudoofer Gebührenzahler war und auch meinen Nachnamenswechsel brav mitgeteilt habe.
Dafür haben sie endlich aufgehört, meiner Frau schlimmes anzudrohen. Damit fingen sie nach dem Umzug in die gemeinsame Wohnung an.
Danke, liebe Deutsche Post, dass Ihr ganz offensichtlich die Adressdaten aus den Nachsendeaufträgen weiterverkauft.
Warum skandalisiert eigentlich niemand mal die Datensammlung der GEZ und den dort üblichen Abgleich von Daten aus verschiedenen Quellen?
Habe ich auch schon mehrmals angeprangert…
In Zwickau hat z.B. die GEZ umgehend von jeder An-/Ab- oder Ummeldung per Meldeamt erfahren und sofort einen Drohbrief (Inhalt: Melden Sie sich an bevor wir vorbei kommen!) verschickt. Ich war mir eigentlich ziemlich sicher dass die Meldeämter derartige Daten NICHT herausgeben dürfen, ich glaube mich auch bereits an mehrere Ereignisse zu erinnern bei denen mir das von anderen Ämtern so mitgeteilt wurde.
GEZ hingegen ist ja noch nichtmal so legitim wie ein Arbeits-, Sozial- oder Finanzamt und darf sich aus diesen Datensammlungen bedienen? Das finde ich mehr als fragwürdig.
Grundlage für Datenübermittlungen an die GEZ ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Länder. In diesem ist auch die Datenschutzaufsicht über die jeweiligen Sendeanstalten und die in ihrem Auftrag handelnde GEZ geregelt. Die Datenschutzaufsicht über die GEZ hier im Norden hat der Norddeutsche Rundfunk. Alles klar?
@Markus: Datenübermittlung der Post an die GEZ?
Nein, Meldeämter:
“[...] Eine der wichtigsten Datenquellen ist die gesetzlich vorgesehene Übermittlung von An- und Abmeldungen durch die Einwohnermeldeämter an die GEZ. Bundesweit übermittelten die Meldebehörden der GEZ im Jahr 2002 insgesamt rund 12,4 Millionen Datensätze. Außerdem mietet die GEZ Daten von Adresshändlern an. [...]”
(https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#2)
Im Zustellgewerbe kenne ich nur Gerüchte, einige Gebührenbeauftragte sollten angeblich unter der Hand Vereinbarungen mit bestimmten Zustellern haben, weiß aber nicht, ob das stimmt. Inwieweit Zustelldienste bei den Adresshändlern, die ja auch genannt werden, mitmischen, kann ich auch keine belastbare Aussage treffen. Ich meine aber, dass z.B. die Post ihre Daten eher hortet und Werbe-Dienstleistungen anbietet, bei denen der Werbekunde die Adressen eben gerade nicht erhält.
@Markus: Beim Einwohnermeldeamt war “Hanno Müller” aber schon vor dem Umzug nicht mehr registriert und ich habe den Namen nur bei der Post im Nachsendeantrag selbst genannt. (Was natürlich nicht heißen muss, dass nicht irgendein anderer Adresshändler meinen alten Namen jetzt unter der neuen Adresse führt.)
Arme Opfer SKL und Telekom (u.a.)…
Letzte Woche sind 17.000 Kundendatensätze der SKL, die nie an Dritte weitergegeben wurden, der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zugespielt worden. Ergibt keinen Sinn der Satz, aber das liegt daran, dass der SKL anscheinend nicht klar ist, was ma…
Mein letzter Kenntnisstand vom letzten Umzug vor bummelig vier Jahren: Das Verfahren beim Nachsendeantrag ist so geregelt, dass Deine Daten auch dann, wenn Du ausdrücklich widersprichst, an die Versender von Zeitschriften, die Du abonniert hast, weitergegeben werden. Das könnte eine weitere mögliche Quelle sein.
Fragt mal den Herrn Hoeneß, zu welchen Methoden ARD und Co. greifen, wenn es um ihre Gebühren geht
Die Datenweitergabe durch die Meldeämter lässt sich prinzipiell ja nicht verhindern. Um deine neuen Adressdaten zu erhalten, muss ich nur einen deiner vorherigen Wohnsitze kenne und berechtigtes Interesse nachweisen (was die GEZ leider kann). Dann kostet es noch eine kleine Gebühr (für die GEZ gibts bestimmt Mengerabatt) und ich erhalte die neue Adresse.
Was das bulk-requesten von Meldedaten aber ganz gut vermindert ist, bei der Ummeldung das Formular zum Widerspruch gegen die eletronische Weitergabe der Meldedaten zu verlangen und entsprechend auszufüllen. Auch wenn die Sachbearbeiterin das uU nicht kennt, das gibt es. Ich habe das das letzte mal gemacht und seitdem ist Ruhe. (Schon die dritte Sachbearbeiterin wusste, wovon ich rede …)
@foo: Mein letzter Umzug fand nach der Hochzeit statt, als ich sowohl bei den Meldeämtern als auch bei der GEZ bereits mit meinem neuen Namen registriert war. Die offene Frage bleibt, warum die GEZ auf die Idee kommt, dass mein alter Name bei der neuen Adresse wohnt und dort schwarzsieht.
Vielleicht haben sie ja auch einfach einen Brief an Deine alte Adresse und Deinen alten Namen mit “Wenn verzogen, bitte mit neuer Adresse zurück.” verschickt. Ob die Post den bei Antragsstellung erklärbaren Widerspruch gegen diese Mitteilung beachtet ist ja schon fraglich – vielleicht hält sie sich imer noch für eine öffentlich-rechtliche Einrichtung und will Amtshilfe leisten?
@Hanno: Ich weiß nicht, wieviel Nervkram Dir die Frage wert ist, aber Du könntest bei der GEZ nachfragen und dann ggf. mal testen, wie der NDR (als Aufsichtsbehörde) mit Fragen zum Auskunftsrecht umgeht: http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/datenschutz/datenschutzbeauftragte2.html
Hallo,
ich habe zwar das Widerspruchsformular (für jeden Punkt) bei Umzug (alte Wohnung ist nun Zweitwohnung) ausgefüllt, habe nun aber trotzdem einen Brief der GEZ erhalten. Nachsendeaufträge gab es nicht und die Adresse kannte sonst noch niemand. Das klingt gerade zu nach unberechtigter Datenweitergabe…oder?
Die Post gibt die Daten der Nachsendeanträge definitiv weiter. Meine Frau hat unter ihrem Spitznamen ein Geschäft an Ihrem damaligen Wohnsitz eröffnet, der Briefverkehr ging dann aber über meine Adresse. Der Name kann auch gut und gerne als richtiger Name durchgehen. Heute kam am neuen Wohnsitz ein Schreiben der GEZ in der Frau “*der Name des Geschäfts*” angesprochen wurde. Da das Geschäft schon länger wieder geschlossen ist und das einzige Mal wo der Geschäftsname sozusagen als Personenname angegeben wurde der Nachsendeantrag war ist bewiesen, dass die Post die Daten an die GEZ weitergibt. Eine Person mit dem Namen des Geschäfts gibt’s jedenfalls nicht. Mal sehen wie lange da noch Post von der GEZ kommt. Ernstnehmen kann man den Verein bei solchen Methoden nicht. Nur abschaffen.
Definitiv. Meine Tochter hat sich in Deutschland abgemeldet, weil sie in England studiert. Falls aber noch Post an die alte Adresse kommt, hat sie einen Nachsendeauftrag bei der Post an meine Adresse eingereicht. Und prompt kam Post von der GEZ, an meine Tochter unter meiner Adresse, und zwar direkt, nicht nachgesandt!
Nun, sie wohnt nicht hier, und es ist nicht an mich, also werde ich nicht nachsehen, was sie von der GEZ so wollen. Ich werde ihn auch nicht weiterleiten, so dringend ist das sicher nicht…
Aber daß die Post für die Nachsendeaufträge eine Menge Kohle kassiert, und dann noch die Adressen weitergibt (egal ob nun mit oder ohne Bezahlung), ist schon interessant, und vielleicht auch kriminell.
Sachstand: Ich habe im Schwerbehinderten Ausweis (seit 1985, vorerst bis 2025) u. A. das Merkzeichen *RF*, also bin sozusagen von der Gebührenpflicht befreit.
Um von den agressiven Außendiestler der GEZ verschont zu werden, habe ich damals auch Antrag auf Befreiung bei der GEZ gestellt. Geht aber gar nicht, denn um Befreit zu werden, muss ich Antrag bei der GEZ stellen, aber ich habe kein Empfangsgerät. Da hat mir die GEZ *virtuell* einen Fernseher verordnet und mich dann freigestellt bis April 2010. Nach Ablauf der Befreiung wurden mir dann für den *virtuellen* Fernseher Gebühren berechnet. Die von der Geschäftsführung beauftragte Referentin Frau Lohmann begründet die im Rahmen der Zwangsvollstreckung (ohne Gerichtbeschluß!) geltend gemachte Forderung damit: “ich habe den Fernseher (den ich tatsächlich nicht gehabt habe) ja nicht abgemeldet. Nah so was! Fortsetzung folgt …