A: “Das Internet ist schlimm! KiPo, Raubmordkopien, Hasspredigten, Bombenbauanleitungen!”
B: “Einzelfälle! Und man kann und es wird ja dagegen vorgegangen!”
B: “Da gibt es Missbrauch der Polizeibefugnisse!”
A: “Einzelfälle! Und man kann und es wird ja dagegen vorgegangen!”
Und so werfen sich A und B gegenseitig vor, von Einzelfällen zu reden, die sie jeweils naiv generalisieren. Und beide müssen nicht weg von ihrem Standpunkt.
ja.. nur dass wir halt auch zu recht entrüstet wären wenn jemand für “einzelfälle” diverse Rechte im echten Leben wegstreichen würde…
Es dreht sich ja hier auf der Gesetzgeberseite nicht um Einzelfälle die man bekämpft, sondern um eine Lockerung der Regeln, sprich es werden weniger Einzelfälle die man bekämpfen will.
Nicht alles was hinkt ist halt ein Vergleich. Wenn ich auf dem selben Niveau kontern würde, käme jetzt eine Behauptung dass für eine Vergleichbare Situation die Kipo-Vorfälle und Terroranschlagsplanungen legalisiert werden sollen und man für den Missbrauch eines Kindes jetzt nur noch jemanden bei der Polizei den Namen des Kindes auf eine Liste setzen lassen muss.
“Nicht die Ausübung des Grundrechtes bedarf der Rechtfertigung, sondern der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht.” BVerG
— was die Position A zu einer sich zu rechtfertigenden macht!
[...] Hanno Zulla las ich gestern: Warum die Befürworter und Gegner von Internetsperren aneinander [...]