Wie letztes Mal befand sich mein Wahllokal im gleichen Klassenraum der Grundschule Bahrenfelder Straße. Dort gab es auch schöne Zählhilfen. Sowie Stühle und Tische, die leider nur für Grundschüler bequem sein dürften.

Die Wahl(müll)tonne war zurück.

Die Auszählung war sehr viel einfacher als bei der HH-Wahl. Einzig die schiere Größe des Wahlzettels machte die Handhabung schwer und man verzählte sich immer wieder einmal, was dank mehrerer Plausibilitätsprüfungen aber sofort auffiel. Hier zeigte sich die Stärke einer manuellen Auszählung gegenüber einer Zählmaschine: Bei den Unstimmigkeiten wurde die Zählung eben so oft wiederholt, bis alle Beteiligten keine Zweifel am Ergebnis mehr hatten. Dies ist für mich immer noch der bessere Weg statt eines Wahlcomputers, wo kein Wahlhelfer eine so einfache, direkte und sofort verständliche Prüfung der Zählung vornehmen kann.

piraten-vs-fdp

In unserem Wahllokal waren die Piraten die größte der “Sonstige”-Parteien: 11 Stimmen für die Piraten (3,1%) vs. 14 für die FDP (4%). Rechtsextreme waren keine dabei, die Grünen führten mit großem Abstand (41,8%) vor der SPD (24,7%), die CDU (9,4%) lag sogar unter der Linken (11,9%).

Es machte Spaß, Wahlhelfer zu sein. Die Bundestagswahl wird hoffentlich eine höhere Wahlbeteiligung und damit mehr Arbeit bedeuten. Bin dann gerne wieder dabei.

Heute bin ich mal wieder Wahlhelfer und komme gerade vom vormittäglichen Einsatz im Stimmbezirk zurück, bevor ich heute Abend zur Auszählung wieder hingehe.

Es dürfte kein Verstoß gegen die Regeln für uns Wahlhelfer sein, wenn ich verrate: Die bisherige Wahlbeteiligung war dramatisch niedrig. Schlicht katastrophal. Es dürfte ein kurzer Abend werden, denn die Auszählung sollte im Handumdrehen erledigt sein.

Also, Leute, geht wählen!

Ein lesenswerter Beitrag dazu bei Don Dahlmann.

1extra – Nachrichtensendung:

1extra-china-internetsperren

Zensur ist es immer nur, wenn’s die Chinesen tun.

“Mehr als einmal wurde ich an Galaxy Quest erinnert
- der im Direktvergleich der bessere Star Trek-Film ist.”

Batzmann bei den fünf Filmfreunden fässt es korrekt zusammen. Tolles Spektakel, großartige Darsteller, merkwürdige Filmmusik ohne wiedererkennbares Theme, viel zu viele Lensflares und leider mindestens eine große Plotlücke je Drehbuchseite. Leider wurde versäumt, endlich den Trek-Drehbuchautoren Zeitreisen als Plot-Mittel zu verbieten. Und der der Story fehlte eine moralische Aussage – obwohl doch moralingetränkte Unterhaltung irgendwie die Grundformel von Star Trek war.

Aber es war ja auch ein Trek-Film mit ungerader Nummer. Hoffen wir auf ein Sequel mit besserem Drehbuch. Der Weg dafür ist jetzt frei.

Heute war Frau Merkel zu Besuch in Hamburg, direkt neben meinem Büro. Habe die Gelegenheit genutzt, bei den Teilnehmern Unterschriften zu sammeln. Es kamen in einer Stunde schlappe 13 zusammen, die nun per Fax an den Petitionsausschuss unterwegs sind.

Man muss eben doch sehr lange erklären, um was es geht und warum “Sperren” zwar sinnvoll klingt (Zitat Kundgebungsbesucher: “natürlich soll der Schweinkram raus aus dem Internet!”), aber “Löschen” die bessere Lösung ist. Eine differenzierte Diskussion ist in so einem Moment kaum möglich.

Nach der Ansprache von Frau Merkel wurde noch die Nationalhymne gesungen. Kurz danach spielte der Kundgebungs-DJ zum Ausklang Musik mit schlüpfrigen Texten von einem gerichtsbekannten … Musiker, der wg. Kindesmissbrauchsvorwürfen gerichtsbekannt wurde. siehe Kommentar.

Bahnhof Altona: Die Linke Hamburg plakatiert im Europa-Wahlkampf 2009 für ihre Grundrechte-Kampagne. (Mit bösen unterdrückerischen Überwachungskameras auf Plakat und Website.)

Wenige Tage später, ein paar hundert Meter weiter, Spritzenplatz Altona: Ein Europawahlkämpfer der Linken erklärt mir im Straßenwahlkampf, dass die DDR kein Unrechtsstaat war. (Frei zitiert:) “Es gab im Osten doch Grundrechte! Natürlich gab es Mauertote und Dissidenten in Gefängnissen, aber deshalb kann man die DDR doch nicht pauschal einen Unrechtsstaat nennen. Unrecht ist vielmehr das, was im Westen den Kindern in Hartz-IV-Familien angetan wird. Im übrigen darf man der Linken ihre SED- und Stasi-Vergangenheit nicht mehr vorhalten, die wurde vollständig aufgearbeitet.”

Grundrechte != Bürgerrechte? Aha.

…denn der Schwung nimmt ab. Um die erwartete Zahl der Unterzeichner zu steigern, sollte man im nicht-netzpolitik-affinen Bekanntenkreis Werbung machen. Danke!

Zeichne mit!

Einleitung:

Diese Erklärung entstand ursprünglich aus Verwunderung über fachlich nicht nachvollziehbare Aussagen des “Internet-Professors” Dr. Christoph Meinel. Sein Standpunkt wird hier von Prof. Dr. Koch zusätzlich aus Sicht eines Juristen bewertet.

Nur kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Entwurfs erhielt ich hunderte Mails von anderen IT-Leuten und Eltern, die sich ebenso wie ich von den jüngsten Äußerungen aus der Politik und aus dem umstrittenen Verein Deutsche Kinderhilfe diffamiert sehen.

Ich bitte die Politik, die Meinung von ITlern zu diesem und anderen netzpolitischen Themen nicht mehr weiter zu ignorieren.

Herzlichen Dank.


Erklärung von Eltern aus IT-Berufen zu Internetsperren

Über 420 Familien von Internet-Fachleuten unterstützen ePetition gegen Internetsperren
und fordern Sach- statt Symbolpolitik.

Die Unterzeichner dieser Erklärung sind Eltern, die in Deutschland in Fachberufen der Informationstechnologie arbeiten: Software-Entwickler, System-Administratoren, promovierte Informatiker, Mathematiker und Physiker, Wissenschaftler, Professoren, Selbstständige, Angestellte, Beamte, etc.

Die Bundesregierung forciert derzeit die Einführung von so genannten Internetsperren als vermeintlich effektive Maßnahme gegen Kinderpornographie. Als Internet-Experten widersprechen wir diesem Plan und erklären hierzu:

  • Wir fordern eine sachliche Diskussion

    Unterstützer der Petition gegen Internetsperren [1] sind keine Befürworter der Verbreitung von Kinderpornographie. Im Gegensatz zu dieser unsachlichen und bösartigen Unterstellung wünschen sie sich wirksame Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Internetkriminalität.

  • Wir fordern eine ehrliche Diskussion

    Die vom Familien- und Wirtschaftsministerium wiederholt benutzten Argumente basieren auf einer fahrlässig verzerrten Darstellung. Weder die Aussagen über gestiegene Fallzahlen noch die genannte Zahl der Seitenabrufe noch die behauptete Existenz einer kommerziellen Kinderpornoindustrie halten einer inhaltlichen Überprüfung stand [2] [3].

  • Eine technische Maßnahme ist ungeeignet zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems

    Wer auf einer Pressekonferenz effektvoll ein “Stoppschild im Netz” in die Kameras hält, tut damit nichts gegen Kinderpornographie [4]. Statt knalliger Wahlkampfsymbolik ist zähe, nachhaltige Sachpolitik gefragt.

  • Wir fordern eine bessere IT-Ausbildung für Justiz und Polizei

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Illegale Internet-Inhalte werden auf Servern angeboten. Diese Server stehen in Ländern mit Gesetzen. Diese Server lassen sich abschalten, ihre Betreiber lassen sich ermitteln – wenn Justiz und Polizei das nötige Personal mit IT-Sachverstand haben und international kooperieren. Die angebliche Schwierigkeit, solche Straftaten international zu verfolgen, betrachten wir als ein haltloses Argument.

  • Wir fordern eine bessere Ausstattung der Sozialbehörden, um Kindesmissbrauch in Familien zu bekämpfen

    Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch, zumeist im privaten Umfeld durch ältere Familienmitglieder. Wer an der Präventions- und Sozialarbeit spart, lässt Verwahrlosung und Missbrauch ihren Lauf.

  • Internetsperren sind einer Demokratie unwürdig

    Bei dem von der Bundesregierung gewünschten System soll eine geheime Sperrliste ohne demokratische Kontrolle von einer Polizeibehörde geführt werden. Aber noch bevor die Internetsperre durchgesetzt wurde, melden Lobbyisten, Politiker und Minister bereits lautstark Begehrlichkeiten zur Sperrung anderer ungenehmer Inhalte an. Wir sehen hier den Dammbruch für eine Zensurinfrastruktur.

Ausdrücklich widersprechen wir auf fachlicher Ebene Herrn Prof. Dr. Christoph Meinel [5].

Das Thema Kinderpornographie ist zu ernst, um es für Wahlkampfeffekte zu missbrauchen.

[1] Franziska Heine:
“Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten”
ePetition auf bundestag.de
<http://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860>

[2] Holger Bleich, Axel Kossel:
“Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere”
c’t Magazin für Computertechnik 9/2009
<http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere–/artikel/135867>

[3] Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht:
“Die Legende von der Kinderpornoindustrie”
<http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie/>

[4] Holger Witzel, Frauke Hunfeld:
“Operation Ohnmacht”
Stern Online
<http://www.stern.de/panorama/660382.html?pr=1>

[5] Prof. Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Institut:
“Wissenschaftler fordert sachlichere Diskussion über Internetsperren gegen Kinderpornographie”
<http://www.presseportal.de/pm/22537/1402187/hpi_hasso_plattner_institut>

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Mail veröffentlicht mit Genehmigung des Autors. Herzlichen Dank.

Sehr geehrter Herr Zulla,

über das Lawblog von Herrn Rechtsanwalt Udo Vetter bin ich auf Ihre Initiative aufmerksam geworden, mit der Sie sich gegen die Ausführungen von Prof. Dr. Meinel (Potsdam) wenden. Ich kann Ihre Initiative aus formalen Gründen nicht unterstützen, da ich nicht aus der IT-Branche (sondern ebenfalls [wie Herr Vetter] Jurist) bin, habe mir aber aufgrund Ihres Links die Stellungnahme von Prof. Dr. Meinel angesehen.

Erstaunlicherweise macht Prof. Dr. Meinel im wesentlichen Rechtsausführungen, die m.E. aber neben der Sache liegen und deshalb einer sachlicheren Diskussion nicht dienen können. Es ist vielmehr ärgerlich, wenn ungenaue Parallelen gezogen werden und auf dieser Grundlage auch noch eine Versachlichung der Diskussion gefordert wird:

  1. Prof. Dr. Meinel führt aus, bei gedruckten Medien habe die Öffentlichkeit längst akzeptiert, dass Strafbares dort nicht veröffentlicht werden darf und verstehe das nicht als Angriff auf die Meinungsfreiheit.

    Mir ist neu, dass im Internet strafbare Inhalte veröffentlicht werden dürfen. Soweit der Inhalt von Abbildungen oder Texten strafbar ist, gilt dies auch im Internet. Es ist deshalb bei gedruckten Texten wie bei Websites selbstverständlich zulässig, deren Verbreitung zu verhindern, indem gegen den Urheber vorgegangen wird. Mit einer Sperrung des Zugriffs von Internetseiten hat dies aber nicht das Geringste zu tun. Zieht man eine Parallele zu Druckmedien, so kann Gegenstand des Vergleichs nur ein Verbreitungsverbot sein.

  2. Prof. Dr. Meinel führt dazu weiter aus, im Printmedienbereich sei es lange akzeptiert, dass es ein legitimes Recht der Gesellschaft ist, sich gegen die Veröffentlichung solcher Inhalte zu wehren, deren Besitz, Nutzung oder Verbreitung gesetzlich verboten ist.

    Mir ist neu, dass irgendjemand gefordert habe, im Internet müssten Inhalte gestattet sein, deren Besitz, Nutzung oder Verbreitung im Übrigen gesetzlich verboten sei.

    Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Die Sperrung von Internet-Seiten in der vorgesehenen Form läuft darauf hinaus, dass eine Behörde über die Zulässigkeit der Kenntnisnahme von Inhalten entscheidet, ohne dass dies gerichtlicher Überprüfung zugänglich ist. Vielmehr macht sich jeder, der die Berechtigung der Sperrung überprüfen will, potentiell selbst strafbar, was einen gravierenden Unterschied zu illegalen Texten – etwa Schriftstücken mit Beleidigungen – ausmacht, denn wer von z.B. einer Beleidigung Kenntnis erlangt, macht sich nicht selbst strafbar.

Eine solche Regelung, wie sie jetzt beabsichtigt ist, ist daher der Traum jedes Obrigkeitsstaates. Dass hier die Informationsfreiheit tangiert ist, versteht sich von selbst.

Fazit: Die Ausführungen von Prof. Dr. Meinel lassen erforderliche Differenzierungen vermissen; es werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr. Thorsten Koch
apl. Professor an der Universität Osnabrück
Rechtsanwalt
Bissendorf

Herzlichen Dank an alle Unterzeichner, die fertige Erklärung findet sich hier.